Die Advents- und Weihnachtszeit gehört für viele Menschen zum gemütlichsten, aber auch spannendsten Teil des Jahres. In den Innenstädten locken Adventsmärkte mit Glühwein- und Dekoständen. Auch die Geschäfte haben sich festlich herausgeputzt. Da kauft man gerne für sich oder seine Lieben ein. Leider ist auch so manches Geschenk dabei was gar nicht gefällt. Wer die Feststimmung nicht belasten möchte, tauscht am Besten einfach um.
Online-Umtausch: Das uneingeschränkte Widerrufsrecht gilt 14 Tage
Im Online-Handel gilt in Deutschland der übergeordnete Grundsatz des verbraucherfreundlichen Fernabsatz-Gesetzes. Fast alles (mit Ausnahme von Lebensmitteln oder Eintrittskarten mit festem Veranstaltungs-/Leistungsdatum oder auch Flugkarten) kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgesendet werden.
Der Händler erstattet dann meist anstandslos den Kaufpreis. Bei den Versandkosten kommt es auf den Gesamtwarenwert an. Diese kundenfreundliche Regelung wurde deshalb ersonnen, weil der Kunde ja erst zu Hause die wirkliche Qualität der gekauften Sachen prüfen kann. Deshalb sollte jeder Käufer die Ware auch nur so lange antesten oder prüfen, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre. Ist die Ware aber wirklich defekt und soll der Umtausch deshalb erfolgen, so werden meist Reparaturen oder der Umtausch angeboten.
Im Ladengeschäft: Fingerspitzengefühl zählt – Kulanz ist Trumpf
Die Regelungen für die stationären Ladengeschäfte sind in den traditionellen Regeln und Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammengefasst.
Hier gibt es den verpflichtenden Umtausch nur, wenn der Defekt einer Ware so groß ist, dass er nicht repariert werden kann oder eine Reparatur nicht zumutbar ist.
Theoretisch würde ein „Gefällt mir nicht“ für den Umtausch im Laden nicht ausreichen. Dennoch bieten viele Ladengeschäfte den Umtausch freiwillig an. Hier zählt aber Fingerspitzengefühl: Wenn der Ladeninhaber dem Kunden entgegenkommt, dann kann er auch die Form der Rückerstattung wählen. Wenn er also sagt, dass er nur einen Gutschein herausgibt, dann sollte dies akzeptiert werden. Denn letztendlich ist es ja nur eine „KANN“-Leistung.
Der stressfreie Umtausch: Weihnachten auch für die Arbeitnehmer im Einzelhandel
Nach der Zusammenfassung der Gesetzeslage und der tatsächlichen Ausübung im Einzelhandel sollte das Plädoyer für mehr Mitmenschlichkeit und positive Emotionen nicht fehlen. Wer mehr als einmal erlebt hat in welchem Stil und mit welcher Lautstärke und fehlender Höflichkeit umgetauscht wird, der möchte das am eigenen Arbeitsplatz wahrscheinlich nicht erleben.
Deshalb sollte beim Weihnachtsgeschenke umtauschen auch an die im Einzelhandel beschäftigten Menschen gedacht werden. Natürlich dauert der Umtausch ein bisschen und auch in der Kasse muss abends alles stimmen. Für das Weihnachtsgeschenke umtauschen sollte sich jeder deshalb ein bisschen Zeit mitnehmen. Dann wird es für alle angenehmer.
Geschenke haben mehr Seele als Gutscheine
In der Redaktion haben wir lange darüber nachgedacht, ob nicht eine Empfehlung zum Kauf von Gutscheinen die beste Möglichkeit wäre, Weihnachtsgeschenke umtauschen zu vermeiden. Allerdings nehmen Gutscheine dem Weihnachtsfest vieles an Glanz: Der Beschenkte kann sich nicht gleich darüber freuen, dass etwas wirklich Passendes ausgesucht wurde. Und der Schenker kann nicht mit Aufmerksamkeit glänzen, dass er „unterm Jahr“ richtig zugehört hat.
Ein Gutschein hat leider immer auch den etwas kalten Glanz von Geld. Deshalb ist es besser vielleicht fünf oder zehn Prozent der Weihnachtsgeschenke umtauschen zu müssen, anstatt über die Feiertage nicht gemeinsam zu spielen oder die neuen Sachen gleich auszuprobieren.
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